Bitcoin-Steuern in Deutschland

By Felix Rau coingape-authors
August 27, 2024 Updated September 23, 2024

Wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und hierzulande Steuern zahlt, der muss dies auch bei Gewinnen aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen tun – zumindest dann, wenn der Verkauf der BTC-Token innerhalb bestimmter Fristen liegt und die Gewinne die Marke von 1.000 Euro übersteigen. Wer diese Gewinne nicht dem Finanzamt meldet, der könnte im schlimmsten Fall sogar eine Anklage wegen Steuerhinterziehung erhalten. Umso wichtiger ist es, die Bitcoin-Steuerpflicht in Deutschland ernst zu nehmen und sich umfassend zu diesem Thema zu informieren.

Bereits seit Februar 2023 ist klar, dass Gewinne aus Kryptowährungen tatsächlich unter das deutsche Steuergesetz fallen – obwohl es sich laut dem deutschen Gesetzgeber nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt. So gibt es spezifische Vorschriften für die Besteuerung von Bitcoin und Altcoins.

Steuerpflichtige Ereignisse in Deutschland

Sobald Anleger mit ihren Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen die Marke von 1.000 Euro nach über einem Jahr erreichen oder überschreiten, fällt eine Besteuerung dieser Gewinne an. Dies betrifft sowohl den “Verkauf” durch einen Tausch von Bitcoin zu Euro oder einer anderen Fiat-Währung als auch den Tausch von zwei verschiedenen Coins (etwa Bitcoin zu Ethereum).

Wird Bitcoin zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt, gilt die Grenze von 1.000 Euro ebenfalls seit dem 01. Januar 2024. Außerdem fallen auch erhaltene Zahlungen von Dritten oder die BTC-Belohnung, die für das Bitcoin-Mining ausgegeben werden, unter das Steuergesetz und müssen entsprechend beim Finanzamt gemeldet werden.

Kapitalertragsteuer in Deutschland

Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um einen Betrag, der direkt von der genutzten Plattform für den deutschen Fiskus einbehalten wird. Häufig wird diese besondere Art der Einkommenssteuer direkt von der eigenen Bank abgeführt und wird häufig auch als “Abgeltungssteuer” bezeichnet, da die Kapitalerträge aus den Gewinnen aus steuerlicher Sicht mit der Einbehaltung des Betrags als abgegolten gelten.

Die Kapitalertragsteuer ist zum Beispiel für den Handel mit Aktien relevant, wobei hier pauschal 25 % an Steuer anfällt. Bitcoin und andere Kryptowährungen werden allerdings nicht wie Aktien mit der Kapitalsteuer besteuert. Stattdessen gilt:

  • Kurzfristige Kapitalerträge: Kapitalerträge aus Kryptowährungen, die kürzer als 12 Monate gehalten wurden, fallen unter die Einkommenssteuer. Der Steuersatz ist hierbei variabel und liegt zwischen 0 % und 45 %. Hinzu kommen hier noch Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Allerdings gibt es einen Steuerfreibetrag von 1.000 Euro. Liegen die jährlichen Gewinne darunter, müssen also keine Steuern gezahlt werden.
  • Langfristige Kapitalerträge: Wurden die Kryptowährungen länger als 12 Monate gehalten, so sind die Gewinne steuerfrei. Allerdings dürfen die Kryptowährungen in diesem Zeitraum nicht anderweitig genutzt worden sein – selbst das Verleihen fällt darunter.
  • Gewerbliche Tätigkeit: Sobald Krypto-Anleger so häufig mit den digitalen Währungen handeln, dass dies als eine gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden kann, fällt nicht mehr die Einkommenssteuer, sondern die Gewerbesteuer an.

Bis zum 31. Dezember 2023 lag der Steuerfreisatz pro Jahr noch bei 600 Euro, wurde allerdings zum Start des Jahres 2024 auf 1.000 Euro erhöht.

 Meldepflichten in Deutschland

Betreiber von Handelsplattformen – also insbesondere Broker oder Kryptobörsen – sind dazu verpflichtet, eine Menge an Anti-Geldwäsche-Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört unter anderem das Know-Your-Customer-Protokoll (KYC), bei dem Nutzer verpflichtet sind, sich mit Klarname und Wohnort anzumelden und dieses mit entsprechenden Dokumenten (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) zu belegen. Außerdem fragen die Trading-Plattformen immer häufiger nach, woher Gelder für den Kauf von Kryptowährungen kommen – weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Aber auch die Krypto-Anleger selbst haben in Deutschland eine Meldepflicht. Steuerzahler sind dazu verpflichtet, ihre Krypto-Transaktionen zu melden – und zwar sämtliche Überweisungen im Kontext des Kaufs und Verkaufs der digitalen Münzen. Viele Kryptobörsen ermöglichen das Herausziehen dieser Daten mit nur wenigen Klicks, sodass Nutzer direkt eine Tabelle mit einer entsprechenden Übersicht herunterladen können. Neben dem Verkaufswert und dem Datum eines Handels wird hier häufig auch der faire Marktwert (FMV) sowie die Anschaffungskosten angegeben.

Gleichzeitig muss in der Steuererklärung auch das richtige Formular gewählt werden: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden im Formular ESt 1 A in der Anlage SO eingetragen.

Einkommen aus Bitcoin in Deutschland besteuern

Bitcoin – und viele andere Kryptowährungen auch – können nicht nur durch einen direkten Handel erworben werden. So gibt es unter anderem das Bitcoin-Mining, das ebenfalls BTC-Belohnungen an die einzelnen Miner verteilt. Hinzu kommen Staking-Angebote für viele Altcoins, Airdrop-Angebote oder Play-to-Earn-Blockchain-Spiele. All diese Möglichkeiten vergeben Bitcoin und andere Token als Belohnung, ohne einen Kauf oder Verkauf durchzuführen. Doch wie wird dies besteuert?

Der deutsche Gesetzgeber sieht die Vergabe dieser Kryptowährungen als gewöhnliches Einkommen – wodurch auch diese Methoden unter die Einkommenssteuer fallen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, sich gerade als Bitcoin Miner näher mit den abzugsfähigen Ausgaben zu beschäftigen: Der Kauf der Mining-Hardware, die Stromkosten oder die Nutzung der benötigten Software kann von der Steuer abgesetzt werden.

Steuerverlustverrechnung in Deutschland

Die sogenannte Verlustverrechnung hilft dabei, Steuern zu sparen – wenn es denn entsprechende Verluste innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr gegeben hat und diese realisiert wurden. Lag der Bitcoin-Preis beim Kauf also bei 60.000 Euro und fiel zum Zeitpunkt des Verkaufs auf 40.000 Euro, so können Steuerzahler 20.000 Euro in der Verlustverrechnung angeben. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass stets wirtschaftliche Gründe vorhanden sein sollten, um eine Verlustrealisierung durchzuführen – steuerliche Motive gelten hierfür nicht und könnten als ungültig vom Finanzamt angesehen werden.

Allerdings dürfen diese Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen nur mit Gewinnen aus ähnlichen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dazu zählen natürlich Gewinne aus anderen Krypto-Transaktionen, aber auch der Verkauf von Grundstücken oder Edelmetallen wird hier aufgeführt.

In diesem Zusammenhang wichtig ist die Tatsache, dass Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen, die innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden, nicht nur für das gleiche Steuerjahr angerechnet werden können, sondern auch für das vorherige oder folgende Jahr. Hierbei handelt es sich dann um einen Verlustrücktrag beziehungsweise einen Verlustvortrag.

Internationale Steuerüberlegungen für deutsche Einwohner

Wer Deutschland verlassen und lieber in das Ausland ziehen möchte, der findet dort häufig steuerliche Vorteile, denn gerade hierzulande ist die Steuerlast vergleichsweise hoch. Viele Krypto-Anleger suchen deshalb nach Steueroasen, die keine oder eine geringere Krypto-Steuer verlangen. Allerdings gibt es bei einer geplanten Auswanderung das sogenannte Außensteuergesetz (AStG) zu beachten.

Dieses erklärt nämlich, dass mindestens 5 Jahre und bis zu 11 Jahren weiterhin Steuern gezahlt werden müssen – und das trotz eines Wegzugs. Allerdings gilt das AStG nur, wenn ein Umzug in ein sogenanntes Niedrigsteuerland erfolgt. Dabei handelt es sich um Länder, in denen bei einer unverheirateten Person mit einem Einkommen von 77.000 Euro pro Jahr die Steuerlast um ein Drittel niedriger ausfällt. Außerdem gelten Länder dann als Niedrigsteuerland, wenn eine Vorzugesbesteuerung gewährt wird – das ist zum Beispiel in Ländern der Fall, die niedrige oder keine Besteuerungen auf Kryptowährungen verlangen.

Ebenfalls wichtig: Es kann potenziell beim Handel mit Kryptowährungen zu einer sogenannten Doppelbesteuerung (DBA) kommen. Liegt ein Wirtschaftsgut – also etwa ein gekaufter Bitcoin – in einem Land (etwa auf einer US-amerikanischen Kryptobörse), wird dann jedoch in Deutschland erneut verkauft, so könnten beide Länder Anspruch auf eine anfallende Steuer haben. In so einem Fall gibt es häufig zwischen zwei Ländern ein bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Wie genau dieses geregelt wird, hängt allerdings von den einzelnen Verträgen ab und kann – gerade bei Kryptowährungen – zu unterschiedlichen Problemen und Ergebnissen führen.

Steuertipps und -strategien für deutsche Steuerzahler

Wer in Deutschland mit Kryptowährungen Gewinne erzielen kann, der hat einige Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren oder sogar gar keine Steuern auf die Renditen zu zahlen. Dabei sollten Anleger unbedingt auf die folgenden Punkte achten:

  • Haltedauer beachten: Wer die gekauften BTC-Token mindestens ein Jahr hält, der muss keine Bitcoin-Steuern zahlen. Es ist also steuerlich betrachtet sinnvoll, langfristiger zu planen.
  • Bitcoin spenden: Wer einen Anteil seiner BTC-Reserven an wohltätige Organisationen spendet, der kann hierfür, basierend auf dem FMV, einen Steuerabzug erhalten und die eigene Steuerlast senken.
  • Private Rentenversicherungen nutzen: Wer steuerlich begünstigte Konten wie eine deutsche private Rentenversicherung zur Investition in Bitcoin nutzt, der muss ebenfalls geringere Beträge auf die Bitcoin-Gewinne zahlen.

Das deutsche Steuersystem ist komplex und häufig nicht einfach zu durchschauen. Auch in Bezug auf die Bitcoin-Steuern ist dies nicht einfacher geworden. Es ist häufig ratsam, einen Steuerfachmann zu konsultieren und eine individuelle Beratung zu erhalten. Denn auf diese Weise lässt sich eine optimale Steuerplanung für deutsche Krypto-Anleger ermöglichen.

Fazit

Ein Blick auf den obigen Artikel verrät, dass es eine Menge an Fallstricke, zu beachtende Gesetze und wichtige Steuerausnahmen gibt, die das Zahlen von Bitcoin-Steuern zu einem komplexen Gebilde werden lassen. Neben der Meldepflicht sollten sich Krypto-Investoren auch mit den internationalen Steuergesetzen auskennen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast bewusst sein.

Wer die in Deutschland vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften nicht einhält, macht sich im schlimmsten Fall sogar der Steuerhinterziehung strafbar. Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, eine professionelle Beratung zu nutzen und sich von einem Steuerfachmann umfassend informieren zu lassen.

Bereits seit 2016 interessiert Felix sich für alle Themen rund um Blockchain, Kryptowährungen und Web3-Konzepte. Als langjähriger Redakteur in den Bereichen Finanzen und Technologie taucht er gerne tief in neue Materien ein und versucht, diese möglichst verständlich für seine Leser aufzubereiten und alle wichtigen Hintergründe zu erklären. Dabei interessiert er sich für die etablierten Kryptowährungen, neue Coins sowie die weltweiten markttechnischen Zusammenhänge.
Der präsentierte Inhalt kann die persönliche Meinung des Autors beinhalten und unterliegt den Marktbedingungen. Machen Sie Ihre Marktforschung, bevor Sie in Kryptowährungen investieren. Der Autor oder die Veröffentlichung übernehmen keine Verantwortung für Ihren persönlichen finanziellen Verlust.